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Vertrags- und Nutzungsbedingungen des Volkshaus Neckarau e.V.

1.
Bei Rücktritt vom Vertrag von Seiten des Vermieters (aus wichtigem Grund) werden geleistete Zahlungen und eine etwaige Kaution unverzüglich dem Mieter zurückgegeben. Erfolgt ein Rücktritt des Mieters länger als vier Wochen vor Beginn der Nutzung werden 30% der Vertragsumme als Entschädigung einbehalten. Bei Rücktritt des Mieters innerhalb von zwei bis vier Wochen vor Nutzungsbeginn werden 60 % der Vertragsumme einbehalten. Erfolgt der Rücktritt des Mieters innerhalb von zwei Wochen vor Nutzungsbeginn und ist es dem Vermieter unmöglich die Räume anderweitig zu vermieten, wird der Vermieter mit der gesamten Vertragssumme entschädigt.

2.
Die Einholung der für die Veranstaltung erforderlichen Genehmigungen (GEMA, Poli-zei, Finanzamt etc.) obliegt dem Mieter.

3.
Der Mieter haftet für alle (auch fahrlässig) entstandenen Schäden. Dies gilt nicht nur für Schäden in den angemieteten Räumen, sondern auch für Schäden im Eingangsbereich, dem Foyer, den Toiletten-, Dusch- und Umkleideräumen sowie auf dem Parkplatz. Die Haftung umfasst auch Schäden an Einrichtungen, Mobiliar, Gerätschaften und Dekorationen.

4.
Das Betreten nicht angemieteter Räume ist untersagt. Das betrifft insbesondere auch den hinteren Teil der Küche (Richtung Rheingoldstraße), die dem Sozialamt gehört.

5.
Die Belüftung- und Heizungsanlage ist nur vom Vermieter oder seinem Beauftragten zu bedienen. Alle Schäden an dieser Anlage, verursacht durch eigenmächtiges Handeln, werden dem Mieter angelastet.

6.
Auf- und Abbau des Mobiliars obliegt dem Mieter und erfolgt in der vertraglich festgesetzten Zeit.

7.
Der Mieter ist verpflichtet, nach Ende der Veranstaltung eine Grobreinigung der angemieteten Räume und des benutzten Inventars durchzuführen. Der Boden, sowie alle Verkehrsflächen sind besenrein zu hinterlassen. Hof und Parkplatz sind bei größeren Veranstaltungen zu fegen. In Küche und Toilettenräumen ist der Boden feucht auszuwischen. Benutzte Küchengeräte sind feucht zu säubern, Geschirr ist zu spülen und einzuräumen. Es darf nur Geschirr des Vereins Volkshaus e.V. aus dem vorderen Teil der Küche genutzt werden. Der Müll (Essensreste, Dosen, Glas) ist vom Mieter getrennt zu entsorgen (Papier, Restmüll).

8.
Nach Veranstaltungsende ist vom Mieter zu kontrollieren, dass alle Fenster geschlossen sind und mit dem Hausmeister ist zur Abnahme der vermieteten Räume eine Schlussbegehung zu vereinbaren.

9.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur die gekennzeichneten Parkplätze des Volkshauses benutzt werden dürfen. Der Mieter ist verpflichtet, während der Veranstaltung dies zu kontrollieren. Falls wegen Zuwiderhandlung durch seine Gäste Fahrzeuge abgeschleppt werden müssen, trägt der Mieter die entsprechenden Kosten.

10.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus feuerpolizeilichen Gründen die Mehrzweckhalle von maximal 200 Personen besucht werden darf.

11.
Das Volkshaus Neckarau liegt in einem Wohngebiet. Deshalb sind mit Rücksicht auf die Anwohner und in Folge gerichtlicher Auflagen folgende Regelungen unbedingt einzuhalten:

  • Gedrosselte Lautstärke bei Darbietungen.
  • Ab 22 Uhr kein Aufenthalt auf Spielplatz, Parkplatz und Straße.
  • Beim Verlassen der Veranstaltung bitte kein Lärm auf Parkplatz und Straße.
  • Fenster sind geschlossen zu halten.

12.
Werden diese Regeln der Ziffern 10 und 11 nicht eingehalten, kann die Veranstaltung durch Polizei, Vorstand und Geschäftsführung abgebrochen werden. In diesem Fall sind alle Auslagen vom Mieter zu tragen.

13.
Die Bestimmungen der Versammlungsstättenverordnung sind zu beachten.

14.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB. Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Mannheim.

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