Auszüge aus den Vertrags- und Nutzungsbedingungen für Überlassungen von Räumen im Volkshaus Neckarau

1. Grundsätzliche Bedingungen:

  • Veranstaltungen, die gegen die Zielsetzung der vom Volkshaus unterschriebenen „Mannheimer Erklärung für ein Zusammenleben in Vielfalt“ verstoßen, werden im Volkshaus nicht geduldet. Das Volkshaus Neckarau unterstützt das Ziel, ein respektvolles Zusammenleben in Vielfalt zu fördern und sich gegen die unterschiedlichen Formen der Herabsetzung und Diskriminierung zu engagieren.

2. Kaution, Mietzahlungen und Zahlungen bei Vertragsrücktritt:

  • Die Kaution beträgt 250,- Euro für die Mehrzweckhalle, 150,- Euro für die Gaststätte und Nebenraum sowie 100,- Euro für den Club- oder Konferenzraum.
  • Die Zahlung der Kaution ist am Tag der Schlüsselübergabe zu entrichten.
  • Erfolgt ein Rücktritt des Mieters vom Vertrag länger als vier Wochen vor Beginn der Nutzung werden 30 Prozent der Vertragssumme als Entschädigung einbehalten. Bei Rücktritt des Mieters innerhalb von zwei bis vier Wochen vor Nutzungsbeginn werden 60 Prozent der Vertragssumme einbehalten. Erfolgt der Rücktritt des Mieters innerhalb von zwei Wochen vor Nutzungsbeginn und ist es dem Vermieter unmöglich, die Räume anderweitig zu vermieten, wird der Vermieter mit der gesamten Vertragssumme entschädigt.

3. Benutzungsbedingungen:

  • Die Einholung der für die Veranstaltung erforderlichen Anmeldungen bzw. Genehmigungen (GEMA, Ordnungsbehörde, Finanzamt etc.) obliegt dem Mieter.
  • Die gesetzlichen Bestimmungen bspw. die Versammlungsstättenverordnung, das Jugendschutzgesetzes, das Feiertagsgesetz und das kommunale Ordnungsrechts sind einzuhalten. Alkoholabgaben an Jugendliche unter 16 Jahren sind verboten.
  • Die jeweils aktuellen Regelungen nach dem Infektionsschutzgesetz einschließlich örtlicher Regeln sowie entsprechende Hausregeln bei Pandemien sind Bestandteil dieser Vertrags- und Nutzungsbestimmunen.
  • In allen Räumen (auch in den Toiletten) des Volkshauses besteht ein absolutes Rauchverbot.
  • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aus feuerpolizeilichen Gründen die Mehrzweckhalle von maximal 180 Personen besucht werden darf.

4. Nutzung der Mietsache:

  • Das Betreten nicht angemieteter Räume ist strikt untersagt.
  • Die Belüftung- und Heizungsanlage ist nur vom Verein Volkshaus Neckarau oder seinem Beauftragten zu bedienen. Alle Schäden an dieser Anlage, verursacht durch eigenmächtiges Handeln, werden dem Mieter angelastet.
  • Die Tische und Stühle sind pfleglich zu behandeln. Falls dennoch Schäden am Mobiliar entstehen sollten, sind diese zu fotografieren und umgehend mitzuteilen.
  • Der Müll (Essensreste, Dosen, Glas) ist vom Mieter getrennt zu entsorgen (Papier, Restmüll).
  • Nach Veranstaltungsende ist vom Mieter gewissenhaft zu kontrollieren, dass alle Fenster und Türen geschlossen sind.
  • Nach Veranstaltungsende sind die Tische und Stühle entsprechend den Fotos der jeweiligen Räume auf dem aushängenden Bestuhlungsplan wieder aufzustellen.

5. Reinigung der angemieteten Räume:

  • Der Mieter ist verpflichtet, nach Ende der Veranstaltung mit Bewirtung eine Reinigung der angemieteten Räume und des benutzten Inventars durchzuführen. Der Boden, sowie alle Verkehrsflächen sind feucht gewischt zu hinterlassen. In Küche und Toilettenräumen ist der Boden feucht auszuwischen.

6. Rücksichtnahme gegenüber der Nachbarschaft:

  • Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur die gekennzeichneten Parkplätze des Volkshauses zur Warenanlieferung benutzt werden dürfen. Das Befahren des Innenhofs ist mit Ausnahme von An- und Auslieferungen nicht gestattet. In der Einladung zu Treffen und Veranstaltungen im Volkshaus ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass im Hof nicht geparkt werden.
  • Das Volkshaus Neckarau liegt in einem Wohngebiet. Deshalb sind mit Rücksicht auf die Anwohner und in Folge gerichtlicher Auflagen folgende Regelungen unbedingt einzuhalten:
    • Gedrosselte Lautstärke bei Darbietungen. Ab 22 Uhr darf keine Musik mehr gespielt werden.
    • Ab 22 Uhr kein Aufenthalt auf Spielplatz, Hof und Straße.
    • Beim Verlassen der Veranstaltung bitte kein Lärm im Hof und auf der Straße.
    • Fenster sind geschlossen zu halten.
    • Das Rauchverbot bezieht sich auch auf die unmittelbaren Eingangsbereiche.
  • Werden diese Regelungen nicht eingehalten, kann die Veranstaltung notfalls durch die Polizei, den Vorstand oder die Geschäftsführung des Vereins Volkshaus Neckarau abgebrochen werden. In diesem Fall sind alle Auslagen vom Mieter zu tragen.

Im Übrigen gelten die Bestimmungen des BGB. Gerichtsstand bei Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Mannheim.

Download Vertrags- und Nutzungsbedingungen des Volkshaus Neckarau e.V.